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Der Onlinekommentar macht qualitativ hochwertige Kommentare zum Schweizerischen Recht über das Internet für jedermann kostenlos zugänglich.

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linkhttp://www.onlinekommentar.ch calendar_today27-05-2021 11:59:05

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Odile Ammann (@odileammann) 's Twitter Profile Photo

Eine tolle Nachricht & wohlverdiente Anerkennung der Arbeit von Corina Heri! Wenn Ihnen der Onlinekommentar gefällt, können Sie dieses ehrenamtliche, genossenschaftliche Projekt unterstützen, indem Sie Mitglied des Vereins werden oder einen Beitrag spenden: onlinekommentar.ch/de/mitglieder

Corina Heri (@cohelongo) 's Twitter Profile Photo

Den Onlinekommentar (und die fantastische Herausgeberschaft des OK-BV, 👋 Odile Ammann Stefan Schlegel) kann ich von Herzen empfehlen - ich habe mit viel Freude (und wohl etwas zu viel Eifer, *hust* Wortlimit *hust*) beigetragen.

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Eine weitere monumentale Kommentierung auf dem #Onlinekommentar #Bundesverfassung: Lukas Staffler kommentierte Art. 32 BV zum #Strafverfahren (onlinekommentar.ch/de/kommentare/…). Ein #mustread für alle #Strafrechler. #onlinekommentar #openaccess Odile Ammann Stefan Schlegel

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Der OK #internationale #Rechtshilfe in #Strafsachen wächst um eine weitere Kommentierung an. Elif Askin kommentierte die Bestimmung von Art. 11b #IRSG (Auskunftsrecht bei hängigen Verfahren; onlinekommentar.ch/de/kommentare/…). #onlinekommentar #openaccess Lukas Staffler

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Ein weiteres Zitat des OK zur #Bundesverfassung durch das Bundesgericht : In Urteil 6B_478/2022 vom 8. Juli 2024 E. 4.5 (entscheidsuche.ch/view/CH_BGer_9…) wird auf die Kommentierung von Patrice Martin Zumsteg zu Art. 22 BV (onlinekommentar.ch/de/kommentare/…) abgestellt. Odile Ammann Stefan Schlegel

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Eine weitere Kommentierung im OK #StGB ist online: André Tanner und Madeleine von Rotz-Laager (Madeleine von Rotz) kommentierten Art. 305ter StGB (Mangelnde Sorgfalt bei #Finanzgeschäften und #Melderecht; onlinekommentar.ch/de/kommentare/…). #Strafrecht #onlinekommentar #openaccess

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Wir machen zurzeit ein Update auf dem Onlinekommentar. Es kann daher sein, dass der Onlinekommentar kurzfristig nicht (korrekt) angezeigt wird. Jack Sleight

Wir machen zurzeit ein Update auf dem Onlinekommentar. 

Es kann daher sein, dass der Onlinekommentar kurzfristig nicht (korrekt) angezeigt wird. <a href="/jacksleight/">Jack Sleight</a>
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Ein weiterer 🐘 im OK-#Bundesverfassung ist online: Raphaela Cueni kommentierte die zentrale Bestimmung von Art. 16 #BV (#Meinungsfreiheit und #Informationsfreiheit): onlinekommentar.ch/de/kommentare/…, herausgegeben von Odile Ammann und Stefan Schlegel.

Ein weiterer 🐘 im OK-#Bundesverfassung ist online: <a href="/CueniRaphaela/">Raphaela Cueni</a> kommentierte die zentrale Bestimmung von Art. 16 #BV (#Meinungsfreiheit und #Informationsfreiheit): onlinekommentar.ch/de/kommentare/…, herausgegeben von <a href="/odileammann/">Odile Ammann</a> und <a href="/schlegel_stefan/">Stefan Schlegel</a>.
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Auf die Kommentierung zur Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) durch Raphaela Cueni habe ich mich ganz besonders gefreut. Die Meinungsfreiheit ist derzeit von ganz unterschiedlichen Seiten massiv unter Druck und Raphaela verteidigt sie konsequent und überzeugend. 🧵🪡

Stefan Schlegel (@schlegel_stefan) 's Twitter Profile Photo

Raphaela Cueni Universität St.Gallen (HSG) Der Onlinekommentar ist eine allmählich entstehende Kommentierung des Schweizer Rechts durch ehrenamtliche Autoren*innen. Er ist ausschliesslich #openAccess. Im Falle des BV-Kommentars ist er auch peer reviewed. Ihr könnt den Onlinekommentar unterstützen: onlinekommentar.ch/de/mitglieder

Odile Ammann (@odileammann) 's Twitter Profile Photo

Eine neue Kommentierung ist online! Vielen Dank an Raphaela Cueni für ihren hervorragenden Einsatz. In diesem Text geht sie u.a. der Frage nach, ob und inwiefern durch KI-Anwendungen wie ChatGPT generierte oder vervielfachte Äusserungen den Schutz der Meinungsfreiheit geniessen.

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Ziemlich cool: 139'000 Impressionen hatte der Onlinekommentar auf google.ch in nur einem Monat. 😎 Impressionen heisst, wie oft ein Nutzer einen Link zum Onlinekommentar auf Google gesehen hat. Die Visibilität auf dem OK ist also recht hoch! 😌

Ziemlich cool: 139'000 Impressionen hatte der Onlinekommentar auf google.ch in nur einem Monat. 😎

Impressionen heisst, wie oft ein Nutzer einen Link zum Onlinekommentar auf Google gesehen hat. 

Die Visibilität auf dem OK ist also recht hoch! 😌