Onlinekommentar
@o_kommentar
Der Onlinekommentar macht qualitativ hochwertige Kommentare zum Schweizerischen Recht über das Internet für jedermann kostenlos zugänglich.
ID: 1397885030148591621
http://www.onlinekommentar.ch 27-05-2021 11:59:05
444 Tweet
455 Followers
63 Following
Eine tolle Nachricht & wohlverdiente Anerkennung der Arbeit von Corina Heri! Wenn Ihnen der Onlinekommentar gefällt, können Sie dieses ehrenamtliche, genossenschaftliche Projekt unterstützen, indem Sie Mitglied des Vereins werden oder einen Beitrag spenden: onlinekommentar.ch/de/mitglieder
Den Onlinekommentar (und die fantastische Herausgeberschaft des OK-BV, 👋 Odile Ammann Stefan Schlegel) kann ich von Herzen empfehlen - ich habe mit viel Freude (und wohl etwas zu viel Eifer, *hust* Wortlimit *hust*) beigetragen.
Eine weitere monumentale Kommentierung auf dem #Onlinekommentar #Bundesverfassung: Lukas Staffler kommentierte Art. 32 BV zum #Strafverfahren (onlinekommentar.ch/de/kommentare/…). Ein #mustread für alle #Strafrechler. #onlinekommentar #openaccess Odile Ammann Stefan Schlegel
Der OK #internationale #Rechtshilfe in #Strafsachen wächst um eine weitere Kommentierung an. Elif Askin kommentierte die Bestimmung von Art. 11b #IRSG (Auskunftsrecht bei hängigen Verfahren; onlinekommentar.ch/de/kommentare/…). #onlinekommentar #openaccess Lukas Staffler
Ein weiteres Zitat des OK zur #Bundesverfassung durch das Bundesgericht : In Urteil 6B_478/2022 vom 8. Juli 2024 E. 4.5 (entscheidsuche.ch/view/CH_BGer_9…) wird auf die Kommentierung von Patrice Martin Zumsteg zu Art. 22 BV (onlinekommentar.ch/de/kommentare/…) abgestellt. Odile Ammann Stefan Schlegel
Eine weitere Kommentierung im OK #StGB ist online: André Tanner und Madeleine von Rotz-Laager (Madeleine von Rotz) kommentierten Art. 305ter StGB (Mangelnde Sorgfalt bei #Finanzgeschäften und #Melderecht; onlinekommentar.ch/de/kommentare/…). #Strafrecht #onlinekommentar #openaccess
Wir machen zurzeit ein Update auf dem Onlinekommentar. Es kann daher sein, dass der Onlinekommentar kurzfristig nicht (korrekt) angezeigt wird. Jack Sleight
Ein weiterer 🐘 im OK-#Bundesverfassung ist online: Raphaela Cueni kommentierte die zentrale Bestimmung von Art. 16 #BV (#Meinungsfreiheit und #Informationsfreiheit): onlinekommentar.ch/de/kommentare/…, herausgegeben von Odile Ammann und Stefan Schlegel.
Auf die Kommentierung zur Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) durch Raphaela Cueni habe ich mich ganz besonders gefreut. Die Meinungsfreiheit ist derzeit von ganz unterschiedlichen Seiten massiv unter Druck und Raphaela verteidigt sie konsequent und überzeugend. 🧵🪡
Raphaela Cueni Universität St.Gallen (HSG) Der Onlinekommentar ist eine allmählich entstehende Kommentierung des Schweizer Rechts durch ehrenamtliche Autoren*innen. Er ist ausschliesslich #openAccess. Im Falle des BV-Kommentars ist er auch peer reviewed. Ihr könnt den Onlinekommentar unterstützen: onlinekommentar.ch/de/mitglieder