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Ann Wältin

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Die Plattform und der kriminelle Inhalt wurden beschlagnahmt durch das Bundeskriminalamt im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. ⚠️

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Art. 231 StGB Verbreiten menschlicher Krankheiten: „Wer aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 5 Jahren bestraft.“ Wollte das hier mal posten, damit niemand einem Verbotsirrtum unterliegt.