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Felix W. Zimmermann

@fewizi

Chefredakteur Legal Tribune Online (@LTO_de) / Journalist / Rechtsanwalt / Autor und Dozent im Presserecht u.a. bei @Nannenschule

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linkhttp://LTO.de calendar_today21-11-2013 07:12:47

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Am Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften festzuhalten, es aber rechtssicher zu regeln, ist ein guter Ansatz, kommentiert Markus Sehl. Am Ende kann das auch die der Beamten stärken.
lto.de/recht/meinung/…

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In der neuen Folge des LTO-Podcasts beleuchten wir aktuelle und diskutieren nach vorne. Diesmal u.a. zu Suizidhilfe und Thüringen-Projekt. Mit Christian Rath und Felix W. Zimmermann. Reinhören und abonnieren – überall, wo es Podcasts gibt. 👇 lto.de/lto-podcasts/

In der neuen Folge des LTO-Podcasts #DieRechtslage beleuchten wir aktuelle #Rechtsdebatten und diskutieren nach vorne. Diesmal u.a. zu Suizidhilfe und Thüringen-Projekt. Mit @Chr_Rath und @fewizi. Reinhören und abonnieren – überall, wo es Podcasts gibt. 👇 lto.de/lto-podcasts/
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• Die zweifelhafte Konstruktion der Tatherrschaft bei Sterbehilfe für Depressive
• Ein kritischer Blick auf die Resultate des Thüringen-Projekts des
• Klima-Urteil und Vaterrechte
Dies und mehr von Felix W. Zimmermann, Christian Rath im LTO-Podcast: lto.de/recht/meinung/…

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' nutzt die Mehrdeutigkeit von Nazi-Vokabular gezielt, um sich als Opfer aufzuspielen, dem wegen Patriotismus der Prozess gemacht wird. Daher nützt ihm das Verfahren politisch.' In WELT-TV habe ich auch über die Fragen des Vorsatzes und Verlust der Wählbarkeit gesprochen.

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Mit seinem -Beschluss übergeht das BVerfG den Bundesgerichtshof und nimmt Zulässigkeitskriterien an, die es zur Superrevisionsinstanz im Presserecht machen. Damit hat es sich selbst keinen Gefallen getan, meint LTO Chefredakteur Felix W. Zimmermann lto.de/recht/meinung/…

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Zu vs. kursieren heute in Sachen zwei sich scheinbar widersprechende Screenshots zum gerichtlichen Beschluss des LG Hamburgs.
Nr. 1 von Julian Reichelt (t1p.de/47d0r) Nr. 2 von Emily Büning von den Grünen (t1p.de/o11ct).

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Was als Sieg gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darstellt, ist in zentralen Punkten eine Niederlage. Das LG Hamburg verbietet ihm u.a. den Eindruck 'PolizeiGrün' sei im Auftrag der Grünen tätig. Ansonsten unterscheidet das LG zwischen Tweet- und Artikel-Leser. lto.de/recht/nachrich…

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